Firmengründung

Wir begleiten und coachen Sie auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Wir sind Ihr verlässlicher Partner auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Mit jahrelanger Erfahrung und unabhängiger, inhabergeführter Struktur begleiten wir Sie von Anfang an und stehen Ihnen bei jeder Herausforderung zur Seite.

Unser Ziel ist es, Sie nachhaltig zu unterstützen und zu fördern. Wir freuen uns über jeden Erfolg unserer Start-up- und KMU-Kunden und tragen durch gezielte Vernetzung zu deren Wachstum bei. Für uns bedeutet erfolgreiche Zusammenarbeit, dass wir unsere Kunden aktiv weiterempfehlen und Ihnen so neue Chancen eröffnen.

Alles aus einer Hand – damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen und Ihr Projekt auf den Weg bringen!

Unser Angebot

Von der Vorbereitung und notariellen Gründung über die Auswahl der richtigen Versicherungen bis hin zur steuerlichen Optimierung – wir sind Ihre zentrale Anlaufstelle. Wir übernehmen alle notwendigen Schritte und sorgen dafür, dass Sie sich voll und ganz auf den Start Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Was benötigen Sie für Ihre Selbständigkeit?

Wir unterstützen Sie bei allen wichtigen Themen und entwickeln passende Lösungen. Zusammen mit unseren Partnern zeigen wir Ihnen verschiedene Wege auf und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Ihr Nutzen

Sie erhalten alles aus einer Hand und können sich vollständig auf Ihre neue Unternehmung konzentrieren. Unsere Start-up- und KMU-Kunden der KMO Consulting werden branchenübergreifend weiterempfohlen und, wenn möglich, stets bevorzugt – das ist unser Verständnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit.

Was zeichnet uns aus?

Unabhängigkeit
Durch unser Partner-Netzwerk bieten wir Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses die besten Lösungen.

Eine Ansprechperson
Sie haben von Anfang bis Ende eine persönliche Ansprechperson, die Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

Erfahrung
Wir haben bereits viele Gründungen begleitet und profitieren von unserer eigenen Erfahrung bei der Gründung und Weiterentwicklung der KMO Consulting.

Häufig gestellte Fragen rund um eine Selbständigkeit

Die wichtigsten Fragen rund um eine Firmengründung.

Der ideale Zeitpunkt zum Starten hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es ist ratsam, zu starten, wenn Sie einen soliden Geschäftsplan, ausreichende Finanzmittel und Marktkenntnisse haben.

Je nach Rechtsform der Firma erfolgt die Anmeldung in der Regel beim Handelsregister Ihres Kantons. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.

Die Wahl der Rechtsform hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Gemeinsam werden wir die Vor- und Nachteile abwägen und Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform unerstützen.

In der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Arten von Rechtsformen für Unternehmen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Grundungskapital: mind. CHF 20’000.00
  • Kann durch mehrere Personen gegründet werden.
  • In einer GmbH sind alle angestellt, auch die Gründer
  • Bezug der Pensionskasse für die Gründung nicht möglich.
  • Führung einer doppelten Buchhaltung ist pflicht. (Bilanz und eine Erfolgsrechnung, nebst den nötigen Anhängen)
  • Keine Haftung durch Privatvermögen. Nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Aktigengesellschaft (AG)

  • Grundungskapital: mind. CHF 100’000.00, Teilliberierung möglich: ab CHF 50’000.00
  • In einer AG sind alle, auch die Gründer, angestellt.
  • Bezug der Pensionskasse für die Gründung nicht möglich.
  • Buchhaltung: doppelte Buchhaltung ist pflicht. (Bilanz und eine Erfolgsrechnung, nebst den nötigen Anhängen)

 

Merkmale einer Einzelfirma:

  • Es wird kein Startkapital benötigt
  • Bei einer Einzelfirma muss der Nachname der gründenen Person im Firmennamen enthalten sein.
  • Eine Einzelfirma kann Angestellte haben. Bitte beachten Sie, dass u. a. die Pensionskassenpflicht für die Angestellten gilt.
  • Eine Einzelfirma mit einem Umsatz ab CHF 500’000.00 muss eine doppelte Buchhaltung führen. Darunter genügt von gesetzeswegen eine einfach Buchhaltung.
  • Bei einem erwarteten Umsatz unter CHF 100’000.00 muss eine Einzelfirma nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Möchte man den Satus als selbständigerwerbend erhalten, ist eine Meldung bei der kantonalen Ausgleichskasse nötig.
  • Bei einer Einzelfirma haftet der Inhaber für alle Schulden auch mit dem Privatvermögen.

Merkmale eine Kollektivgesellschaft:

  • Zwei oder mehrere natürliche Personen gründen eine gemeinsame Firma.
  • Die Kollektivgesellschaft ist keine juristische Person.
  • Kann unter eigenem Namen auftreten.
  • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit dem eigenen Vermögen.

 

Obligatorisch sind grundsätzliche die AHV/IV/EO-Beiträge und die Unfallversicherung. Empfehlenswert sind je nach Branche Betriebshaftpflicht, Krankentaggeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie allenfalls eine Cyberversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.

 

 

Ob Sie als Unternehmer in die Pensionskasse einzahlen müssen, hängt von Ihrer Rechtsform und Ihrer Anstellung im eigenen Unternehmen ab:

Einzelfirma:
Als Inhaber einer Einzelfirma sind Sie nicht verpflichtet, in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) einzuzahlen. Sie sind lediglich der AHV/IV/EO-Beitragspflicht unterstellt. Es kann jedoch sinnvoll sein, freiwillig in eine Pensionskasse einzuzahlen, um Ihre Altersvorsorge zu sichern.

GmbH & AG:
Wenn Sie in Ihrer eigenen GmbH oder AG angestellt sind, sind Sie verpflichtet, sich einer Pensionskasse anzuschließen, da Sie als Arbeitnehmer gelten. Dies gilt sowohl für die Geschäftsführung als auch für alle anderen Angestellten des Unternehmens.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pensionskasse nur einen Teil der Altersvorsorge in der Schweiz darstellt, die sogenannte 2. Säule. Es ist ratsam, sich umfassend über die verschiedenen Säulen der schweizerischen Altersvorsorge zu informieren und entsprechend vorzusorgen

Ein Pensionskassenbezug für die eigene Selbstständigkeit ist nur mit einer Einzelfirma möglich. (Gründung AG ode GmbH Bezug nicht möglich) Zudem muss die kantonale Ausgleichskasse Ihnen bescheinigen, dass Sie tatsächlich selbstständig sind. Dafür benötigen Sie bereits mehrere unabhängige Kunden und zum Beispiel eigenes Marketingmaterial. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass Sie nach dem Bezug des Kapitals deutlich schlechtere Versicherungsleistungen haben, da Ihnen die 2. Säule wegfällt.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die 2. und 3. Säule zu informieren und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um Einkommenslücken im Alter zu vermeiden. Wir beraten Sie zum Thema Altersvorsorge und zeigen Ihnen entsprechende Lösungen auf.

 

Wir empfehlen, Reserven für mindestens sechs Monate zu haben, um laufende Kosten und unerwartete Ausgaben im Notfalld decken zu können.

 

 

Die Gründungskosten variieren je nach Rechtsform und Kanton. Zu den Kosten gehören Gebühren für das Handelsregister, Notarkosten, Kosten von Dienstleister wie Banken und Versicherungen sowie mögliche Beratungskosten.

 

 

 

Die genauen steuerlichen Veränderungen hängen von der gewählten Rechtsform und Ihrem Geschäftsmodell ab. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile auf.

 

 

 

 

Die genaue Steuerbelastung kann ja nach Kaonton und Gemeinde variieren. Die wichtigsten Steuern, die ein Unternehmen in der Schweiz berücksichtigen muss:

Gewinnsteuer:
Auf den Gewinn, den ein Unternehmen erzielt, wird sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene eine Steuer erhoben.

Kapitalsteuer:
Diese Steuer wird auf das Eigenkapital eines Unternehmens erhoben und ist kantonal und kommunal unterschiedlich.

Mehrwertsteuer (MWST):
Die schweizerische Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer, die auf den meisten in der Schweiz verkauften Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen, die ei-nen Umsatz von CHF 100’000 überschreiten, müssen sich für die MWST registrieren und diese abführen.

Verrechnungssteuer:
Auf bestimmte Erträge wie Dividenden und Zinsen wird eine Verrechnungssteuer von 35% erhoben. Diese Steuer kann jedoch unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet oder mit anderen Steuern verrechnet werden.

Stempelsteuern:
Es gibt zwei Hauptarten von Stempelsteuern in der Schweiz: die Emissionssteuer (auf die Ausgabe von neuen Aktien) und die Umsatzsteuer (auf den Handel mit bestimmten Wertpapieren).

Quellensteuer:
Für ausländische Mitarbeiter, die in der Schweiz arbeiten und leben, aber nicht dort ansässig sind, wird die Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen

Weitere Steuern:
Je nach Kanton und Gemeinde können weitere spezifische Steuern anfallen und je nach Tätigkeiten können auch Grundstückgewinnsteuern oder Immbiliensteuern anfallen.

 

 

 

 

Ja, wenn Sie eine juristische Person gründen oder als Einzelfirma einen bestimmten Umsatz überschreiten.

 

Je nach Rechtsform und Umsatz sind Sie zu einer einfachen oder doppelten Buchhaltung verpflichtet. Es ist wichtig, alle Geschäftsvorfälle korrekt und zeitnah zu erfassen und sich Rat von Fachpersonen holen.

 

 

Grundsätzlich müssen Gründer einer Einzelfirma kein separates Firmenkonto eröffnen. Ein separates Konto vereinfacht jedoch die Buchhaltung erheblich und reduziert den Aufwand, zum Beispiel für einen Treuhandpartner. Die Kosten für ein Firmenkonto halten sich in Grenzen und umfassen meist auch eine Firmenkreditkarte, um Zahlungen für Ihr Unternehmen zu vereinfachen.

 

 

 

Das Kapitaleinzahlungskonto dient speziell zur Einzahlung des Gründungskapitals, das für benötigt wird um eine AG oder GmbH gründen zu können. Erst nach dem Eintrag des Unternehmens im Handelsregister können Sie über dieses Kapital verfügen. Weitere Funktionen bietet das Kapitaleinzahlungskonto nicht. Ein Firmenkonto dient zur Abwicklung von Zahlungen für die Firma.

 

Bei allen Rechtsformen können Mitarbeitende angestellt werden. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass für Mitarbeitende andere Regeln gelten können als für Sie selbst. Wenn Sie eine Einzelfirma haben, dann sind Sie selbst von vielen Beitragspflichten befreit. Ihre Mitarbeitenden müssen Sie jedoch ordnungsgemäß versichern, sobald sie einen bestimmten Freibetrag verdienen. Dies beinhaltet insbesondere die Anmeldung bei der AHV und die Absicherung durch eine Unfallversicherung. Zudem könnten weitere Pflichten, wie die Anmeldung bei einer Pensionskasse, anfallen. Nicht-Einhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen führen und Sie könnten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit eines Mitarbeiters privat haftbar gemacht werden.

 

 

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